Verschiedene Konsolen auf einem Retro-Handheld? Das ist zu schön, um wahr zu sein. Und je nachdem illegal.
Verschiedene Konsolen auf einem Retro-Handheld? Das ist zu schön, um wahr zu sein. Und je nachdem illegal. | Bild: vybe
Hintergrund Gaming Nintendo

Retro-Konsolen: Mache ich mich mit dem Kauf in der Schweiz strafbar?

Retro-Konsolen mit tausenden Games boomen auf Social Media. Macht man sich in der Schweiz beim Kauf strafbar? Wir klären auf.

Chris Bucher
Chris Bucher

Inhaltsverzeichnis

Wer sich für Gaming interessiert und auf Social Media unterwegs ist, dürfte sicher auch schon über diese verlockenden Handheld-Konsolen gestolpert sein, die einem eine ganze Ladung Gaming-Nostalgie versprechen.

60'000 Games auf einer Handheld-Konsole! Darunter all die schönen Klassiker aus unserer Kindheit wie «Super Mario», «GoldenEye», «Tomb Raider» und «Gran Turismo». Spiele quer durch unsere Jugend, von verschiedenen Konsolen, und das alles in einem Gerät? Das ist doch zu schön, um wahr zu sein. Oder?

Kurze Antwort: Ja, ist es.

Zocken jenseits der Legalität

Wer sich auch nur einen Deut fürs Urheberrecht interessiert, hört da eine leise Stimme des Zweifels. Dass sich Microsoft, Sony und Nintendo im hart umkämpften Game-Markt wenig schenken, ist bekannt. Dass alle drei ihre Lizenzen brav an einen Hersteller abtreten, damit dieser ihre Spiele gemeinsam auf ein Gerät packt, ist unwahrscheinlich. Und das ist noch vorsichtig formuliert.

Werbungen wie diese treffen Gamer auf Social Media regelmässig an. Sind da die beworbenen Games drauf, wäre die Konsole ziemlich sicher illegal.
Werbungen wie diese treffen Gamer auf Social Media regelmässig an. Sind da die beworbenen Games drauf, wäre die Konsole ziemlich sicher illegal. | Bild: Screenshot Facebook

Aber was heisst das für Konsumentinnen und Konsumenten? Mache ich mich strafbar, wenn ich mir so ein Ding aus einem dubiosen Online-Shop nach Hause bestelle? Ich habe bei Stop Piracy nachgefragt, der Schweizer Plattform gegen Fälschung und Piraterie.

Eveline Capol, Leiterin der Geschäftsstelle von Stop Piracy, bestätigt zunächst den Verdacht. Solche Produkte können grundsätzlich marken- und urheberrechtlich problematisch sein. Ein Urteil über ein bestimmtes Gerät gibt es von ihr aber nicht. Ob tatsächlich ein Verstoss vorliegt, könne letztlich nur der Rechteinhaber beurteilen oder ein Gericht entscheiden.

Der Zoll schaut genau hin

Spannend wird es beim Paket selbst. Verstösst ein Produkt gegen das Urheberrecht oder besteht der Verdacht auf Markenfälschung, kann der Zoll es zurückbehalten. Wie Capol erklärt, ist die Einfuhr von Fälschungen auch zu privaten Zwecken illegal.

Der Zoll kann die Ware beschlagnahmen und vernichten, und zwar auf Kosten der Person, die sie eingeführt hat. Statt Nostalgie-Flashbacks gibt's dann im schlimmsten Fall eine Rechnung.

Die gute Nachricht für alle, die schon auf «Bestellen» geklickt haben und jetzt schwitzige Finger bekommen: Strafrechtliche Sanktionen sieht das Gesetz nur vor, wenn solche Ware zu gewerblichen Zwecken eingeführt wird, jemand also beispielsweise plant, sie hier weiterzuverkaufen. Wer sich eine Konsole für den Eigengebrauch bestellt, macht sich nicht strafbar. Illegal ist die Einfuhr trotzdem, und das Geld kann weg sein.

Nintendo redet Klartext

Für die Hersteller sind solche Fake-Konsolen wohl eine Plage. Nintendo etwa beobachtet nach eigenen Angaben einen Anstieg an gefälschten Konsolen, die älteren Nintendo-Geräten ähneln und mit unzulässigen, vorinstallierten Spielkopien verkauft werden.

Diese Kopien verletzen laut Nintendo die Urheberrechte an den Spielen. Dasselbe gelte für HDMI-Sticks und Controller, die Spiele vorinstalliert haben oder auf Webseiten verlinken, über die sich solche Games herunterladen lassen. Nintendos Fazit: Diese Geräte seien «gesetzeswidrig».

Die Grauzone

Allerdings gibt es auch Anbieter, die das juristische Problem umsegeln. Solche nämlich, die keine urheberrechtlich geschützten Spiele vorinstalliert haben. Denn im Kern sind diese Retro-Konsolen sogenannte Emulatoren. Also Geräte, die die Technik einer älteren Spielkonsole auf einem modernen Gerät nachbilden.

Dafür benötigt der Emulator sogenannte ROMs – digitale Kopien der Originalspiele, die meist aus den damaligen Spielmodulen ausgelesen wurden. Das Gerät interpretiert die ROMs neu und macht so alte Games wieder spielbar. Die Konsole ist dabei nicht zwangsweise das rechtliche Problem. Die ROMs sind es – denn diese werden auf diversen Seiten illegal zum Download angeboten.

Verkauft ein Anbieter also eine «leere» Retro-Konsole und lässt die Konsumenten die illegalen Games downloaden und installieren, liegt das juristische Problem bei der Käuferschaft und nicht beim Verkäufer.

So machst du dich strafbar

Wer sich eine mit Games bestückte Retro-Konsole für zu Hause bestellt, landet also nicht vor dem Strafrichter. Er riskiert aber, dass die Nostalgie-Schleuder nie im heimischen Briefkasten ankommt, dafür aber eine Rechnung für die Vernichtung des Geräts.

Wer aber eine «leere» Retro-Konsole kauft und dann selbst illegal mit ROMs füttert, begeht eine Straftat. Wie das «Seco» schreibt, ist der Download von Filmen, Büchern und Musik für den Privatgebrauch zwar erlaubt, Videospiele und Computerprogramme sind von diesem Recht aber ausdrücklich ausgenommen.

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