Ab 2027 erweitert BMW die Fahrassistenzfunktionen um zusätzliche Möglichkeiten im Stadtverkehr.
Ab 2027 erweitert BMW die Fahrassistenzfunktionen um zusätzliche Möglichkeiten im Stadtverkehr. | Bild: BMW
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BMW erweitert die Fahrassistenz für die Stadt – doch zwei Fragen bleiben offen

BMW erweitert die Fahrassistenz ab 2027 in Deutschland um Abbiegen, Spurwechsel und Kreisverkehre. Bei Level 2 bleibt der Fahrer verantwortlich.

Bruno Rivas
Bruno Rivas

BMW erweitert seine Fahrassistenzfunktionen ab 2027 zunächst in Deutschland um zusätzliche Möglichkeiten im Stadtverkehr. Bei aktiver Zielführung über BMW Maps soll das System Fahrmanöver von der Autobahn über Landstrassen bis in die Stadt unterstützen. Dazu zählen Abbiegevorgänge, Spurwechsel im Stadtverkehr, Vorfahrtssituationen und das Durchfahren von Kreisverkehren.

Die neuen Funktionen entsprechen SAE Level 2, die volle Verantwortung bleibt somit weiterhin beim Fahrer. Automatisiertes Anhalten und Anfahren an Ampeln ermöglicht der City-Assistent in Deutschland bereits heute. Der Rollout soll 2027 in Deutschland beginnen. Weitere Länder folgen schrittweise.

Hardware bereits an Bord

Die erforderliche Technik ist laut BMW in den vollelektrischen neuen Modellen iX3, iX4, iX5, i3 und i7 bereits serienmässig integriert. Damit lassen sich die jeweils verfügbaren Assistenzfunktionen auch nach dem Fahrzeugkauf freischalten. Die notwendige Software wird per Over-the-Air-Update aufgespielt.

Ob die neuen Funktionen kostenlos oder gegen Aufpreis angeboten werden, hat BMW bislang nicht bekannt gegeben.

Die Kontrolle bleibt weiterhin voll und ganz beim Lenker.
Die Kontrolle bleibt weiterhin voll und ganz beim Lenker. | Bild: BMW

Schweiz muss noch warten

Laut BMW sollen die neuen Funktionen schrittweise in weiteren Ländern verfügbar werden. Einen konkreten Starttermin für die Schweiz nennt der Hersteller bislang nicht. Für Kunden aus der Schweiz bleibt damit vorerst offen, wann sie die zusätzlichen Assistenzfunktionen nutzen können. Die bereits integrierte Technik schafft zwar die Voraussetzung für eine spätere Freischaltung, garantiert aber noch keine zeitnahe Einführung in der Schweiz.

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